Die Bevölkerung des Kantons Zürich hat am 25. September 2022 mit einer deutlichen Mehrheit von über 89 Prozent dem neuen Verfassungsartikel 106a «Stoffkreisläufe» zugestimmt. Damit hat sie Kanton und Gemeinden den Auftrag gegeben, günstige Rahmenbedingungen für den schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie für die Schliessung von Stoffkreisläufen zu schaffen. Kanton und Gemeinden sollen Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Wiederverwendung und stofflichen Verwertung von Materialien und Gütern ergreifen. Kreislaufwirtschaft bedeutet weit mehr als «Recycling 2.0». In einer Kreislaufwirtschaft werden Ressourcen schonend genutzt und so bewirtschaftet, dass unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Um wertvolle Ressourcen auch für kommende Generationen zu erhalten, muss das Wirtschaftswachstum von der Nutzung von nicht erneuerbaren Rohstoffen entkoppelt werden. Die Kreislaufwirtschaft hat das Potential, die Wirtschaft langfristig zu stärken, indem sie unabhängiger von Rohstoff- und Materialimporten wird, und regional Arbeitsplätze schafft. Der Schlüssel für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft liegt in der Zusammenarbeit und Innovationskraft.
Der Kanton Zürich will seinen Beitrag für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft leisten und sich und seiner Wirtschaft darüber hinaus mit Dynamik und Innovationen einen Standortvorteil verschaffen. Er unterstützt den Aufbau der Plattform CE123.ch, damit seinen KMUs praktische Hilfestellungen zum Thema Kreislaufwirtschaft angeboten werden, die auf die KMUs zugeschnitten sind.